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Rekonstruktion Zur Veranschaulichung der im Rahmen einer Befunduntersuchung gewonnenen Erkenntnisse ist es mitunter sinnvoll, eine Rekonstruktionszeichnung anzufertigen. Auf diese Weise ist es möglich, den ursprünglichen Zustand und evtl. spätere Zwischenzustände darzustellen. Als Entscheidungshilfe bei der Frage nach dem Vorgehen bei einer Restaurierung sind solche Rekonstruktionszeichnungen häufig unentbehrlich und sind die Basis für das Restaurierungskonzept.
Aus verschiedenen Gründen kommt es immer wieder vor, dass das Restaurierungskonzept die Rekonstruktion eines bestimmten historischen Zustandes vorsieht. Dies bedeutet, dass zumindest Teile z.B. einer Fassung nach Befund neu hergestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechende historische Substanz in ausreichendem Maß bekannt ist, dass also z.B. entsprechende Untersuchungen oder Probefreilegungen durchgeführt wurden.
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